Unser Verhalten ist wesentlich durch Integrität geprägt. Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind verlässliche Partner. 

Diese Integrität dauerhaft sicher zu stellen ist eines unserer obersten Ziele. Dazu wurde ein Upside Group-weites Hinweisgebersystem (Whistleblowersystem) integriert, in welchem Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sowie interne Regelungen an einen Ombudsmann gemeldet werden können. 

Hierdurch soll zum einen für Compliance-Sachverhalte sensibilisiert und zum anderen die Upside Group sowie ihre Organe und Mitarbeiter (m/w/d) vor finanziellen und reputativen Schäden geschützt werden.

Als externen Compliance-Ombudsmann hat die Upside Group Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling bestellt. Dieser nimmt Hinweise sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Upside Group oder Dritter entgegen, die den Verdacht von Straftaten oder anderen Gesetzes- und Regelverstößen (auch internen) begründen. Dem Hinweisgeber entstehen hierdurch keine Kosten.

Der Hinweisgeber kann vom Ombudsmann verlangen, dass seine Identität oder Daten, aus denen die Identität des Hinweisgebers ermittelt werden könnte, gegenüber dem Unternehmen nicht offengelegt werden. Als Ombudsmann ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn der Hinweisgeber dies wünscht. Der Hinweisgeber (Wistleblower) kann also anonym bleiben, wenn er dies wünscht.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Kontaktaufnahme zum Ombudsmann kein anwaltliches Mandatsverhältnis zwischen dem Hinweisgeber und dem Ombudsmann entsteht. 

Unser Compliance-Ombudsmann, Herr Rechtsanwalt Dr. Dilling, ist für Hinweisgeber jederzeit telefonisch über die unten angegebene Telefonnummer zu erreichen. Darüber hinaus können Hinweise auch schriftlich oder per E-Mail übermittelt werden, auf Wunsch auch mit SSL-Verschlüsselung.

 



Ombudsmann der Upside Group

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Hohenstaufenring 29-37
50674 Köln
E-Mail: upsideombudsmann@ra-dilling.de
Website: www.ra-dilling.de
Telefon: 0163 347 6111